Wir über uns

Die Sachverständigensozietät wurde von Dipl.-Ing. Kurt Metz 1967 in Königstein im Taunus gegründet und 1980 um die Partnerschaft mit Dipl.-Ing. Günter Bodenstedt erweitert. Seit dem Jahr 1986 firmiert das Büro unter Dipl.-Ing. Bodenstedt & Partner GbR und wird inzwischen in der 2. Generation geführt. Die aktuelle Partnerschaft zwischen Dipl.-Ing. Günter Bodenstedt (Senior) und dem von der IHK Frankfurt am Main öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen Dipl.-Ing. Dirk Bodenstedt wurde im Jahr 1998 gegründet.

Seitdem stellen wir unseren Auftraggebern unsere Expertise und Dienstleistungen mit Schwerpunkt in der Immobilienwertermittlung innerhalb des Rhein-Main-Gebietes aber auch bundesweit in den großen Ballungszentren zur Verfügung.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Dipl.-Ing. Dirk Bodenstedt garantiert eine objektive, sachkundige und von Finanzierungs- oder sonstigen Transaktions-interessen unabhängige Gutachtenerstattung. Der Seniorpartner, Herr Dipl.-Ing. Günter Bodenstedt, steht mit seiner über 30 Jahre langen Berufserfahrung weiter als freier Sachverständiger den Amtsgerichten und Privatpersonen für die Erstellung von Wertgutachten zur Verfügung. Strikte Vertraulichkeit und eine zuverlässige Auftragsabwicklung in einem festen Zeitrahmen sind für uns selbstverständlich.

Für unsere privaten Kunden bewerten wir hochwertige Villengebäude, Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Geschäfts- häuser. Zu unserer Tätigkeit gehört auch die Erstellung von Mietwertgutachten.

Für unsere institutionellen Kunden begutachten wir für Bilanzierungszwecke überwiegend Büro-, Handels- und Industrieimmobilien bzw. größere Wohnungsbestände. Ebenfalls erstellen wir für Gerichte im Rahmen von Zwangsversteigerungen und diversen Rechtsstreitigkeiten Sachverständigengutachten.

Das renommierte Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Bodenstedt & Partner GbR kann seit 1998 auf über 4.000 Gutachtenaufträge zurückblicken, so dass wir in der Lage sind, unseren Kunden neben unserer Fachkompetenz einen breitgefächerten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung zu bieten.


Qualifikation

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und un-parteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unpart-eiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.


Qualifikation - Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.


Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungs-ordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.


Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.


Öffentliche Bestellung und Vereidigung - Zeichen für Sachverstand

Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden?


Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.

(Quelle: IHK Frankfurt am Main http://www.ihk-frankfurt.de)


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