Leistungsangebot
        
        Wir bieten unseren privaten Kunden…
        
        • Verkehrs-/Marktwertgutachten bei Erwerb oder Verkauf von Ein- und Mehr- familienwohnhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Wohn- und Teileigentum
        
        • Grundbesitzbewertung im Rahmen von Erbschaftsfällen oder Schenkungen
      bzw. Verkehrs-/Marktwertermittlungen zum Nachweis des niedrigeren Wertes
      
      • Wertermittlungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs
      
      • Wertermittlungen von Erbbaurechten bzw. sonstiger Rechte oder Dienstbarkeiten
      
      • Wertermittlungen für Erbengemeinschaften, Eigentümerauseinandersetzungen
      
      • Mietwertgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete für Mieter/Eigentümer
      
      • Wertermittlungen für Finanzierungen zur Vorlage bei Banken und Sparkassen
      
      • Gutachterliche Stellungnahmen, fachkundige Beratung bei Kauf von Immobilien
      
      • Schiedsgutachten für Verkehrswerte, Mieten, Pachten und Flächenberechnungen
      
      • Wohnungsaufmasse und Flächenberechnungen nach anerkannten Vorschriften
Wir bieten unseren gewerblichen/institutionellen Kunden…
• Verkehrs-/Marktwertgutachten bei Erwerb oder Verkauf von Büro-, Handels-
      und Industrieimmobilien, Hotels, Alten- und Pflegeheime, Freizeitanlagen
      
      • Turnusgemäße Wertermittlungen zum Jahresende oder zu vorgegebenen Stich-
tagen, z.B. für Aktiengesellschaften, Pensionskassen oder Versicherungen
unter Berücksichtigung internationaler Rechnungslegung nach IAS/IFRS
• Verkehrs-/Marktwertgutachten für Amtsgerichte gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG
• Portfoliobewertungen von Gewerbeimmobilien und Wohnungsbeständen
• Marktwertgutachten und Beleihungswertgutachten für die Kreditinstitute
• Wertermittlungen für die Überführung von Firmeneigentum in das Privateigentum
Ortsbesichtigung
Bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern wird für eine sachgerechte Wertmittlung das
ganze Objekt mit allen Räumen einschließlich Nebengebäuden besichtigt. Bei Mehr-
familienwohnhäusern bzw. Wohn- und Geschäftshäusern besteht die Möglichkeit,
einzelne Regelgeschosse bzw. Wohn-/Gewerbeeinheiten zu besichtigen, sofern diese einen repräsentativen Querschnitt des Gebäudes abbilden. Sondergeschosse wie Dach-, Erd- und Kellergeschoss sollten aber in jedem Fall besichtigt werden.
      Bei Eigentumswohnungen werden neben dem Sondereigentum auch das relevante
      Gemeinschaftseigentum bzw. Sondernutzungsrechte an Räumen und Stellplätzen
      besichtigt. Der Zeitrahmen beträgt je nach Objektart ca. 45 min bis zu 2 Stunden.
      Bitte stellen Sie sicher, dass zu dem vereinbarten Ortstermin der Zugang zu allen
      notwendigen Räumen gewährleistet ist. Beachten Sie dabei, dass bei vermieteten Wohnungen und Häusern die Besichtigung mit den Mietern abgestimmt werden mus.
      
      
      Benötigte Unterlagen
      
      Allgemein für Wertermittlungen
      • Aktueller Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis, Abteilung I + II
• Lageplan/Auszug aus dem Liegenschaftskataster (M 1:500, 1:1000)
• Grundriss- und Schnittpläne des Gebäudes im Maßstab 1:100, 1:50
• Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Brutto-Geschossflächen
• Baugenehmigung, Baubeschreibung, Ausnutzungsnachweis
• Mietenaufstellungen, Mietverträge, Nachträge, Mietanpassungen
• Aufstellung über bauliche Verbesserungen in den letzten Jahren
• Bei zurückliegenden Stichtagen Zustandsbeschreibung, Fotos
• Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei der Baubehörde
• Auskünfte bei vorhandenem Denkmalschutz durch das Denkmalamt
zusätzlich bei Sondereigentum
     • Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen
• Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
• Höhe des aktuellen Wohn- bzw. Hausgeldes (Wirtschaftsplan)
• Höhe der Instandhaltungsrücklage (aktuell bzw. letzte Abrechnung)
zusätzlich bei Bewertung von Rechten
     • Erbbaurechtsvertrag, aktueller Erbbauzins bei Erbbaugrundstücken
• Notarielle Urkunde, Vereinbarungen bei Wohn- und Nießbrauchrechten
• Eintragungsbewilligung, Planskizzen bei Grunddienstbarkeiten
Es ist sinnvoll, wenn die Unterlagen anlässlich der Ortsbesichtigung durch den Auftraggeber bzw. Eigentümer überreicht werden können. Auf Wunsch und bei Vollmachtserteilung werden einzelne Unterlagen durch den Sachverständigen besorgt.
Download „Benötigte Unterlagen“
 
Download „Vollmachtsformular“
Download „Auftragsbestätigung"
 Bearbeitungsdauer
  
 Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern bzw. vergleichbaren Objekten dieser Größenordnung sowie auch Mietwertgutachten, benötigen
 wir in der Regel ab dem Zeitpunkt der Ortsbesichtigung und Übergabe der für
      die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen ca. 2 Wochen. Bei Sammelaufträgen bzw. Wertermittlungen von größerem Umfang können wir Ihnen die
      Bearbeitungsdauer erst nach Kenntnis der näheren Umstände und Durchsicht
      der Objektunterlagen nennen.
      
      
      Honorar
      
      Die Honorarsätze für die Erstellung von Sachverständigengutachten sind von 
      Höhe des Gegenstandswertes unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades
      und des individuellen Aufwandes für Zusatzleistungen abhängig.
      
      Für den Regelfall orientieren wir uns bei der Erstellung von Marktwertgutachten an
      die im Dezember 2010 veröffentlichte Honorartabelle des „Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger“ (BVS).
      
      Download „Honorartabelle für Verkehrswert-/Marktwertgutachten“
            
      Für die Erstellung von Miet- bzw. Pachtwertgutachten über Wohn- und Gewerberaum
      gelten abweichende Honorarsätze. Das Honorar ist abhängig von der Miethöhe und
      bei Sammelgutachten von der Anzahl der Einheiten
      
      Download „Honorartabelle für Gutachten über Wohn- und Gewerberaum“
            
      
      
      In den Honoraren enthalten sind die Durchführung der Ortsbesichtigung und die
      Erstellung der Gutachten in 2- facher Ausfertigung zzgl. Digitalisierung auf einem
      Datenträger in PDF-Format sowie das Porto und sämtliche Büronebenkosten.
      
      Nicht enthalten sind Fahrtspesen, eventuell anfallende Hotelkosten, Aufwand für örtliche Aufmasse und Beschaffung erforderlicher Unterlagen bei Baubehörden und
Grundbuchämtern, Lichtbilder mit Farbausdruck in den Anlagen des Gutachtens
      sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
      
      Für die Erstellung von Gutachten in größerem Umfang und Paketbewertungen sind
      wir gerne bereit, mit Ihnen eine Honorarpauschale zu vereinbaren. Sprechen Sie uns
      diesbezüglich bitte persönlich an. Um den Aufwand besser einschätzen zu können ist
      auch die Übersendung von Grundbuch, Lageplan und einer aktuellen Mietenaufstellung hilfreich.
      
      Unser Honorar für Leistungen, wie Gutachterliche Stellungnahmen, Kaufberatungen
      und Durchführung von Flächenaufmassen sowie Zusatzleistungen im Rahmen der
      Erstellung von Verkehrswertgutachten, rechnen wir nach Aufwand wie folgt ab:
      
      • Stundensatz: EUR 120,00/h
• Tagessatz: EUR 960,00/Tag
            
      
      
      
    

