Leistungsangebot

Wir bieten unseren privaten Kunden…

• Verkehrs-/Marktwertgutachten bei Erwerb oder Verkauf von Ein- und Mehr- familienwohnhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Wohn- und Teileigentum

• Grundbesitzbewertung im Rahmen von Erbschaftsfällen oder Schenkungen bzw. Verkehrs-/Marktwertermittlungen zum Nachweis des niedrigeren Wertes

• Wertermittlungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs

• Wertermittlungen von Erbbaurechten bzw. sonstiger Rechte oder Dienstbarkeiten

• Wertermittlungen für Erbengemeinschaften, Eigentümerauseinandersetzungen

• Mietwertgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete für Mieter/Eigentümer

• Wertermittlungen für Finanzierungen zur Vorlage bei Banken und Sparkassen

• Gutachterliche Stellungnahmen, fachkundige Beratung bei Kauf von Immobilien

• Schiedsgutachten für Verkehrswerte, Mieten, Pachten und Flächenberechnungen

• Wohnungsaufmasse und Flächenberechnungen nach anerkannten Vorschriften


Wir bieten unseren gewerblichen/institutionellen Kunden…

• Verkehrs-/Marktwertgutachten bei Erwerb oder Verkauf von Büro-, Handels- und Industrieimmobilien, Hotels, Alten- und Pflegeheime, Freizeitanlagen

• Turnusgemäße Wertermittlungen zum Jahresende oder zu vorgegebenen Stich-
tagen, z.B. für Aktiengesellschaften, Pensionskassen oder Versicherungen unter Berücksichtigung internationaler Rechnungslegung nach IAS/IFRS

• Verkehrs-/Marktwertgutachten für Amtsgerichte gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG

• Portfoliobewertungen von Gewerbeimmobilien und Wohnungsbeständen

• Marktwertgutachten und Beleihungswertgutachten für die Kreditinstitute

• Wertermittlungen für die Überführung von Firmeneigentum in das Privateigentum


Ortsbesichtigung

Bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern wird für eine sachgerechte Wertmittlung das ganze Objekt mit allen Räumen einschließlich Nebengebäuden besichtigt. Bei Mehr- familienwohnhäusern bzw. Wohn- und Geschäftshäusern besteht die Möglichkeit, einzelne Regelgeschosse bzw. Wohn-/Gewerbeeinheiten zu besichtigen, sofern diese einen repräsentativen Querschnitt des Gebäudes abbilden. Sondergeschosse wie Dach-, Erd- und Kellergeschoss sollten aber in jedem Fall besichtigt werden. Bei Eigentumswohnungen werden neben dem Sondereigentum auch das relevante Gemeinschaftseigentum bzw. Sondernutzungsrechte an Räumen und Stellplätzen besichtigt. Der Zeitrahmen beträgt je nach Objektart ca. 45 min bis zu 2 Stunden. Bitte stellen Sie sicher, dass zu dem vereinbarten Ortstermin der Zugang zu allen notwendigen Räumen gewährleistet ist. Beachten Sie dabei, dass bei vermieteten Wohnungen und Häusern die Besichtigung mit den Mietern abgestimmt werden mus.


Benötigte Unterlagen

Allgemein für Wertermittlungen
• Aktueller Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis, Abteilung I + II
• Lageplan/Auszug aus dem Liegenschaftskataster (M 1:500, 1:1000)
• Grundriss- und Schnittpläne des Gebäudes im Maßstab 1:100, 1:50
• Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Brutto-Geschossflächen
• Baugenehmigung, Baubeschreibung, Ausnutzungsnachweis
• Mietenaufstellungen, Mietverträge, Nachträge, Mietanpassungen
• Aufstellung über bauliche Verbesserungen in den letzten Jahren
• Bei zurückliegenden Stichtagen Zustandsbeschreibung, Fotos
• Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bei der Baubehörde
• Auskünfte bei vorhandenem Denkmalschutz durch das Denkmalamt

zusätzlich bei Sondereigentum
• Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen
• Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
• Höhe des aktuellen Wohn- bzw. Hausgeldes (Wirtschaftsplan)
• Höhe der Instandhaltungsrücklage (aktuell bzw. letzte Abrechnung)

zusätzlich bei Bewertung von Rechten
• Erbbaurechtsvertrag, aktueller Erbbauzins bei Erbbaugrundstücken
• Notarielle Urkunde, Vereinbarungen bei Wohn- und Nießbrauchrechten
• Eintragungsbewilligung, Planskizzen bei Grunddienstbarkeiten

Es ist sinnvoll, wenn die Unterlagen anlässlich der Ortsbesichtigung durch den Auftraggeber bzw. Eigentümer überreicht werden können. Auf Wunsch und bei Vollmachtserteilung werden einzelne Unterlagen durch den Sachverständigen besorgt.

Download „Benötigte Unterlagen“
Download „Vollmachtsformular“
Download „Auftragsbestätigung"


Bearbeitungsdauer

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern bzw. vergleichbaren Objekten dieser Größenordnung sowie auch Mietwertgutachten, benötigen wir in der Regel ab dem Zeitpunkt der Ortsbesichtigung und Übergabe der für die Gutachtenerstellung erforderlichen Unterlagen ca. 2 Wochen. Bei Sammelaufträgen bzw. Wertermittlungen von größerem Umfang können wir Ihnen die Bearbeitungsdauer erst nach Kenntnis der näheren Umstände und Durchsicht der Objektunterlagen nennen.


Honorar

Die Honorarsätze für die Erstellung von Sachverständigengutachten sind von Höhe des Gegenstandswertes unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades und des individuellen Aufwandes für Zusatzleistungen abhängig.

Für den Regelfall orientieren wir uns bei der Erstellung von Marktwertgutachten an die im Dezember 2010 veröffentlichte Honorartabelle des „Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger“ (BVS).

Download „Honorartabelle für Verkehrswert-/Marktwertgutachten“

Für die Erstellung von Miet- bzw. Pachtwertgutachten über Wohn- und Gewerberaum gelten abweichende Honorarsätze. Das Honorar ist abhängig von der Miethöhe und bei Sammelgutachten von der Anzahl der Einheiten

Download „Honorartabelle für Gutachten über Wohn- und Gewerberaum“



In den Honoraren enthalten sind die Durchführung der Ortsbesichtigung und die Erstellung der Gutachten in 2- facher Ausfertigung zzgl. Digitalisierung auf einem Datenträger in PDF-Format sowie das Porto und sämtliche Büronebenkosten.

Nicht enthalten sind Fahrtspesen, eventuell anfallende Hotelkosten, Aufwand für örtliche Aufmasse und Beschaffung erforderlicher Unterlagen bei Baubehörden und Grundbuchämtern, Lichtbilder mit Farbausdruck in den Anlagen des Gutachtens sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Für die Erstellung von Gutachten in größerem Umfang und Paketbewertungen sind wir gerne bereit, mit Ihnen eine Honorarpauschale zu vereinbaren. Sprechen Sie uns diesbezüglich bitte persönlich an. Um den Aufwand besser einschätzen zu können ist auch die Übersendung von Grundbuch, Lageplan und einer aktuellen Mietenaufstellung hilfreich.

Unser Honorar für Leistungen, wie Gutachterliche Stellungnahmen, Kaufberatungen und Durchführung von Flächenaufmassen sowie Zusatzleistungen im Rahmen der Erstellung von Verkehrswertgutachten, rechnen wir nach Aufwand wie folgt ab:

• Stundensatz: EUR 120,00/h
• Tagessatz: EUR 960,00/Tag




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